Dieser Schritt ist absehbar gewesen: 16 südwestdeutsche Verlagshäuser haben im Streit mit dem SWR um die App Newszone eine Klage angekündigt. In den Verlagen erscheinen Zeitungen wie die "Stuttgarter Zeitung" oder auch die "Badische Zeitung". Man werde nun Hauptsacheklage beim Landgericht Stuttgart einreichen, bestätigte der Geschäftsführer des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV), Holger Paesler, gegenüber epd medien. 

Der Streit zwischen den Verlagen und dem SWR geht damit in die nächste Runde. Das Landgericht Stuttgart hatte eine Version der App aus dem April 2022 im vergangenen Jahr untersagt, das Angebot sei zu presseähnlich, hieß es damals. Kurz darauf legte der SWR die App still, ging aber in Berufung - und hatte damit Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die vorangegangene Entscheidung im Juni dieses Jahres aufgehoben - allerdings nur aus formalen Gründen. Die Richter erklärten, es hätte vor dem gerichtlichen Verfahren zunächst eine Schlichtung geben müssen - so hatten es BDZV und ARD 2019 einst vereinbart. 

Diese Schlichtung wurde dann auch durchgeführt, blieb aber ohne Ergebnis (DWDL.de berichtete). Der Prozess hat die Fronten im Gegenteil eher noch verhärtet. Der SWR suggerierte in einer Pressemitteilung Entgegenkommen, die Verleger zeigten sich höchst irritiert über die Kommunikation der öffentlich-rechtlichen Anstalt. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) wandte sich zuletzt sogar an die EU-Kommission, um wieder Schwung in die verfahrene Situation mit den Öffentlich-Rechtlichen zu bringen. 

Und der SWR? Der ließ nach der gescheiterten Schlichtung verlauten, man prüfe, wann man die Newszone-App wieder veröffentlichen könne. Darin sieht man kein Problem, weil es in der juristischen Auseinandersetzung ohnehin nur um die Version der App geht, die im April 2022 aktuell war. Eine neue Newszone-App wäre von einem möglichen Verbot nicht betroffen. Noch hat der SWR die App aber nicht zurückgeholt.