Noch ist nicht alles unter Dach und Fach, aber es sieht so aus, als würde der RBB im kommenden Jahr einen neuen Staatsvertrag erhalten. Die Landesregierungen von Berlin und Potsdam haben die geplante Reform des Vertrags nun auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung beschlossen. Nun müssen das Abgeordnetenhaus in Berlin und der brandenburgische Landtag noch zustimmen, Änderungen sind dabei nicht mehr möglich. 

Die Regierungschefs Dietmar Woidke (SPD) und Kai Wegner (CDU) betonten die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des RBB. Auch das Unternehmen selbst befürwortet eine Reform des Staatsvertrags, sowohl Intendantin Ulrike Demmer als auch die Belegschaftsvertretung hatten zuletzt aber scharfe Kritik an einigen Änderungsplänen geäußert. Nichts davon hat nun Eingang gefunden in den Beschluss der Politik. 

So haben die Regierungen in Berlin und Brandenburg beschlossen, dass der RBB ein neues Regionalbüro in Brandenburg an der Havel zu eröffnen hat. Außerdem soll das Landesprogramm für jeweils 60 Minuten (statt wie bisher 30 Minuten) auseinandergeschaltet werden. Beides führe zu unnötigen Mehrkosten und laufe dem Bestreben des RBB entgegen, jünger und digitaler zu werden, hieß es zuletzt aus dem Sender. Außerdem soll es künftig je eine vom Rundfunkrat gewählte Person geben, die für das Landesprogramm in Berlin und Brandenburg zuständig ist. Der RBB fürchtet hier einen Eingriff in die journalistische Unabhängigkeit, die Belegschaftsvertretung warnte vor "staatlichen Aufpassern". 

RBB: Demmer reagiert zurückhaltend

Entscheidungen von "erheblicher Bedeutung" sollen beim RBB künftig von einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden, die Gesamtverantwortung bleibt bei der Intendantin, die im neuen Direktorium auch ein Vetorecht hat. Darüber hinaus sollen Verwaltungs- und Rundfunkrat professionalisiert werden, die Mitglieder des Verwaltungsrat sollen für ihre Arbeit künftig zudem vergütet werden - das ist unüblich in den Aufsichtsgremien der Öffentlich-Rechtlichen. Beim Gehalt des Intendanten bzw. der Intendantin wird eine Obergrenze eingezogen, als Vergleichsgröße dient hier die Besoldung B11 nach dem Senatorengesetz in Berlin. Damit wird die Vergütung der RBB-Spitze zwischen 180.000 und 230.000 Euro jährlich liegen. Den gerade erst abgeschlossenen Vertrag von Ulrike Demmer, der auf diesem Niveau liegt, betrifft das noch nicht.

Der RBB kündigte bereits an, im Notfall gegen die Neufassung des Staatsvertrags klagen zu wollen. Gut möglich, dass es nun so kommen wird, da die Politik auf die Kritik des Senders nicht eingegangen ist. In einem ersten Statement gegenüber RBB24 äußerte sich Intendantin Ulrike Demmer zurückhaltend. Sie sprach zunächst allgemein davon, dass der Staatsvertrag ein Bekenntnis der Länder zum Sender sei. "Darüber freuen wir uns". Man werde prüfen, "ob es im nun beschlossenen Text Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit gibt. Die Unabhängigkeit des RBB ist ein hohes Gut in der Demokratie und auch für unser Publikum, diese Unabhängigkeit werden wir verteidigen." 

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