Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seinem früheren Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein ein Ruhegeld in Höhe von 8900 Euro monatlich zahlen. Das hat Arbeitsgericht Berlin entschieden. Die Zahlungen müssen bis zum Renteneintritt des früheren RBB-Direktors im Jahr 2030 erfolgen. Der Richter hatte erklärt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch eine ausgesprochene außerordentliche Kündigung beendet worden sei. Im Zuge der Schlesinger-Affäre hatte sich der RBB im vergangenen Jahr von Augenstein getrennt.
Als Grund wurde unter anderem genannt, dass der Direktor bei der Planung rund um das angedachte Digitale Medienhaus (das nun nicht mehr entstehen wird) nicht über Kostensteigerungen aufgeklärt haben soll. Auch angebliche Zulagen im Zusammenhang mit dem damaligen ARD-Vorsitz des RBB wurden thematisiert.
Gegen das Ende seines Dienstverhältnisses hatte Augenstein geklagt. Zurückgewiesen hat das Arbeitsgericht derweil Forderungen von Augenstein nach Schadensersatzzahlungen.
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