Der Vorwurf wiegt schwer: Die Niedersächische Landesmedienanstalt (NLM) hat die Ausstrahlung mehrerer Beiträge bei RTL als Verstoß gegen die Menschenwürde beanstandet. Damit setzt die NLM einen entsprechenden Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Konkret geht es um Beiträge, die im März 2023 bei "RTL aktuell" und im Frühmagazin "Punkt 6" zu sehen waren. Diese enthielten Sequenzen aus einem Handyvideo, in dem ein 13-jähriges Mädchen von einer Gruppe gleichaltriger Mädchen misshandelt wurde.
Die KJM begründet das Vorliegen eines Verstoßes in den RTL-Beiträgen damit, dass die Verwendung der Handyvideosequenzen in den Teasern zu den Sendungen, sowie die mehrmalige Wiederholung der Videosequenzen innerhalb der Beiträge und die Art und Weise, wie die Sequenzen ausgestrahlt wurden, nicht mehr der bildlichen Verdeutlichung des Sachverhalts dienen. Vielmehr werde durch die gewählte Darstellungsform das Opfer zum Objekt der Bebilderung eines Missstandes gemacht, um eine Emotionalisierung der Zuschauerinnen und Zuschauer zu erreichen. Laut der KJM werde das Leiden des betroffenen Mädchens dadurch unzulässig kommerzialisiert und seine Menschenwürde somit - erneut - verletzt.
Die Medienhüter verweisen auf den Staatsvertrag, der den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) regelt. Demnach sind Angebote unzulässig, wenn sie gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren.
Noch ist die Beanstandung allerdings nicht bestandskräftig, weil RTL die Möglichkeit hat, innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover zu erheben. Ob der Sender davon Gebrauch machen wird, ist noch offen. "Wir prüfen die Begründung der Beanstandung und behalten uns Rechtsmittel vor", sagte ein RTL-Sprecher am Freitag auf DWDL.de-Nachfrage.