Im Zuge der Affäre rund um Ex-Intendantin Patricia Schlesinger muss sich der RBB mit zahlreichen Gerichtsverfahren herumschlagen. Etliche Personen, die damals durch den Sender gekündigt wurden, sind dagegen vorgegangen - und noch immer ist das nicht alles restlos aufgearbeitet. Nun kommt ein weiterer Prozess dazu: Edda Kraft, ehemalige Geschäftsführerin der Vermarktungstochter RBB Media, geht vor Gericht gegen ihre Kündigung vor.
Kraft war bis November 2023 Chefin des Unternehmens und wurde dann abberufen. Der RBB bestätigte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass man sich mit Kraft in einer juristischen Auseinandersetzung befinde - wollte aufgrund des laufenden Verfahrens aber keine weiteren Angaben machen. Ein Sprecher des Landgericht Berlin II erklärte gegenüber epd, dass Kraft die Feststellung beantragt habe, "dass ihr Anstellungsverhältnis nicht durch Kündigung beendet wurde". Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht und Krafts Anwalt wollte sich gegenüber epd nicht äußern.
Bei RBB Media wird es unterdessen bald zu einer weiteren personellen Veränderung an der Spitze kommen. Das Unternehmen war nach dem Abgang von Edda Kraft von Birgit Kuchenreuther geleitet worden. Ab Mai wird Anja Mellage allein vertretungsberechtigte Geschäftsführerin der RBB Media, das bestätigte der RBB ebenfalls gegenüber epd. Mellage leitet seit November 2022 die Intendanz des Senders und war davor Leiterin des Informations-Verarbeitungszentrums (IVZ).
Birgit Kuchenreuther wird RBB Media aber auch weiterhin erhalten bleiben, sie wird im Unternehmen künftig für die Bereiche Werbung und Sponsoring zuständig sein. Das ist der Bereich, den sie auch schon vor ihrer Zeit als alleinige RBB-Media-Geschäftsführerin verantwortete.
Die durch den Abgang von Anja Mellage frei werdende Stelle in der Intendanz der ARD-Anstalt wird unterdessen kommissarisch von Verena Keysers übernommen. Sie leitet beim RBB aktuell die Abteilung Unternehmensentwicklung. Im Sommer wird die Leitung der Intendanz öffentlich ausgeschrieben - und das mit einer Veränderung. Sie gilt dann nämlich als Abteilung, nicht mehr als Hauptabteilung. Die künftige Leiterin oder Leiter der Intendanz wird dann entsprechend weniger verdienen.