Acht Politikerinnen und Politiker sind am Donnerstagabend in der "Wahlarena" im Ersten zu sehen gewesen. Neben den Vertreterinnen und Vertretern von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, Linken und AfD war auch Fabio De Masi vom BSW mit dabei. Um De Masi gab es in den zurückliegenden Tagen allerdings juristische Auseinandersetzungen, denn der zuständige WDR wollte ihn eigentlich nicht in der Sendung haben und argumentierte unter anderem, dass das BSW nicht im aktuellen Europaparlament sitze. 

Der Politiker ging gerichtlich gegen die Entscheidung des WDR vor. Das Verwaltungsgericht Köln entschied zunächst zugunsten des WDR, dieses Urteil wurde kurze Zeit später jedoch vom Oberverwaltungsgericht in Münster gekippt (DWDL.de berichtete). Nun war De Masi am Donnerstagabend zwar Teil der Sendung, juristisch wird der Streit um die Einladungspolitik aber weitergehen. 

Wie der WDR nun nämlich gegenüber der "FAZ" bestätigte, hat man eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, um den Fall grundsätzlich zu klären. Die Rede ist von "grundsätzlichem Klärungsbedarf, was die abgestufte Chancengleichheit angeht", den man nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts sehe. "Wir wollen für zukünftige Wahlen gerne Rechtssicherheit herstellen, welche redaktionellen Spielräume wir in der Vorwahlberichterstattung haben und welche Rolle dabei das redaktionelle Gesamtkonzept spielt."

Der WDR argumentierte vor Gericht unter anderem auch, dass das Konzept der "Wahlarena" bei einzelnen Themen auch Rückblicke auf die abgelaufene Wahlperiode vorsehe - etwas, wo der BSW-Kandidat naturgemäß leer ausgegangen wäre. Das Oberverwaltungsgericht aber glaubte nicht daran, dass diese Rückblicke Kern der Sendung seien. Vielmehr ließe die Form des Townhall Meetings darauf schließen, dass es vor allem um zukunftsgerichtete Fragen gehe. Grundsätzlich sei es dem WDR jedoch nicht verwehrt, sich in Wahrnehmung seiner grundrechtlich geschützten redaktionellen Freiheit dafür zu entscheiden, eine Wahlsendung ausschließlich oder zumindest schwerpunktmäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu widmen und dementsprechend den Teilnehmerkreis auf Vertreter der Parteien zu begrenzen, die derzeit im Europaparlament vertreten sind, erklärte das Gericht. 

Das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit besagt nach Meinung des WDR, dass "die Parteien im Vorfeld von Wahlen entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung im Programm zu berücksichtigen sind. Gleichzeitig stehen Wahlsendungen unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit. Zwischen beidem muss nach der Rechtsprechung ein angemessener Ausgleich hergestellt werden. Nach Auffassung des WDR ist die Chancengleichheit auch dann gewahrt, wenn eine Partei nicht ins journalistische Konzept einer Sendung passt und deshalb in eine konkrete Sendung nicht eingeladen wird, im Gesamtprogrammangebot aber angemessen berücksichtigt ist."