Erst vor wenigen Wochen haben Sky und die DFL vor illegalen Live-Streams im Internet gewarnt (DWDL.de berichtete). Dabei wandte man sich vor allem auch an Nutzer dieser Angebote, die im Zweifel gar nicht wissen, dass sie gerade illegal das Sky-Programm schauen. Nun hat der Sender erneut einen Erfolg gegen die Anbieter von diesen illegalen Streams errungen: Zwei Angeklagte wurden vor Gericht für schuldig befunden. Offizielle Begründung für die Verurteilung sind fünf nachgewiesene Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahr 2014 - beide Angeklagte hatten Bundesliga-Streams angeboten.


Ein Mann wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, der andere Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. In einer Pressemitteilung erklärt Sky, man habe die Täter aufgrund eigener Ermittlungen bereits bei der Stellung der Strafanzeige identifizieren können. Sky hat dafür ja seit einiger Zeit ein Anti-Piraterie-Team, das sich um nichts anderes kümmert.

"Wenn beispielsweise ein illegaler Sky Stream auf einer Plattform identifiziert wurde, versuchen wir, diese zu kontaktieren und auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam zu machen", erklärt ein Sendersprecher auf DWDL.de-Nachfrage. Viele technische Provider seien auch kooperativ und würden die Streams schnell entfernen. "Ziel ist, jedes einzelne von uns gesendete Signal identifizieren und zurückverfolgen zu können, um herausfinden, wer unser Sendesignal ursprünglich weiterverbreitet hat." Zur genauen Vorgehensweise des Anti-Piraterie-Teams will Sky nichts sagen.

Thomas Stahn, Head of Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland, sieht die Arbeit seines Teams durch das Urteil bestätigt: "Mit diesem klaren Urteil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim sehen wir uns einmal mehr in unserer Strategie bestätigt, illegale Live-Streams kontinuierlich und konsequent zu verfolgen. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Justiz gegen derartige Urheberrechtsverletzungen vorgeht und diese mit Freiheitsstrafen oder empfindlichen Geldstrafen ahndet."

Erst im Oktober hat das Oberlandesgericht Celle einen Schuldspruch gegen einen Mann wegen Computerbetrugs bestätigt. Auch dieser Täter hatte Sky-Programm illegal über das Internet verbreitet. Das Gericht wertete Card-Sharing damals erstmals als Computerbetrug (DWDL.de berichtete).