Auf der letzten Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat der damalige Aufsichtsratschef Dieter Hahn hingeworfen und seinen Abschied angekündigt. Mit ihm ging auch der Vorstandsvorsitzende Fred Kogel. Beim Medienunternehmen übernahm daraufhin Bernhard Burgener mit seinen Vertrauten die Kontrolle, noch auf der Hauptversammlung wurde entschieden, Schadenersatzansprüche gegen Kogel und Hahn zu prüfen. Diese Prüfung ist nun offenbar beendet.

Wie Constantin Medien am Freitagnachmittag erklärte, habe der "besondere Vertreter" des Unternehmens vor dem Landgericht München I Klage gegen Hahn und die von ihm kontrollierten Gesellschaften KF 15 GmbH und DHV GmbH erhoben. Der "besondere Vertreter" ist derjenige, der von Constantin Medien bestellt wurde, um die möglichen Schadenersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Fred Kogel ist von der Klage nicht betroffen. 

Constantin Medien wirft dem ehemaligen Aufsichtsratschef "Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit früheren Hauptversammlungen der Constantin Medien AG" vor. Der vorläufige Streitwert beläuft sich nach Angaben des Unternehmens auf mindestens eine Million Euro. 2016 führte Constantin Medien zwei Hauptversammlungen durch, beide endeten in einem totalen Chaos. Zuletzt wurde Burgener mit seinen Anteilen von den wichtigen Abstimmungen ausgeschlossen, sodass er nicht mitbestimmen konnte. Hahn stieß nach seinem Rückzug aus der Führungsetage auch seine Anteile am Unternehmen ab, inzwischen hält Bernhard Burgener über seine Highlight-Firmengruppe die Mehrheit am Konzern.  

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