Logo: Hamburg1Der Lokalsender Hamburg 1 hat sich eine förmliche Beanstandung der Medienwächter eingefangen. Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein stellte auf seiner jüngsten Sitzung fest, dass Hamburg 1 durch die Ausstrahlung unzulässiger pornografischer Inhalte bzw. die Bewerbung solcher gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstoßen hat.

Hintergrund: Hamburg 1 hatte am 19. Februar und am 14. April in seinem Nachtprogramm von 0:30 Uhr bis 5:00 Uhr die von der Pink Adventure AG produzierte Sendung „pinksim! Hot Movie Night“ ausgestrahlt, die im Wesentlichen aus Werbespots für Telefonsexdienste, fiktionalen Formaten sexuellen Inhalts und „redaktionell aufbereiteten“ Sendungen zum Thema Sex bestand, so die MA HSH. Darin wurden insgesamt drei Werbespots gezeigt, die pornografische Darstellungen enthielten. Zudem wurden mehrere pornografische Internetseiten in unzulässiger Weise beworben.

Weitere Folgen hat die Beanstandung für Hamburg 1 aber nicht. Von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sah der Medienrat ab, nachdem der Sender die Werbespots inzwischen aus dem Programm genommen hat.