Logo: WDR; Grafik: DWDL.deUnd wieder geht ein juristisches Kapitel im Streit um den WDR-Zweiteiler "Eine einzige Tablette", der sich mit dem Contergan-Skandal auseinandersetzt, zu Ende. Wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt gab, lehnte es zwei Eilanträge ab, mit denen das Pharmaunternehmens Grünenthal - Herstellerfirma des Schlafmittels Contergan, das bei der Einnahme während der Schwangerschaft zu schweren Missbildungen führt - die Ausstrahlung des Films verhindern wollte, ab. "Eine einzige Tablette" darf demnach am 7. und 8. November wie geplant ausgestrahlt werden.

Das Unternehmen sieht in dem Film seine Persönlichkeitsrechte verletzt und geht gemeinsam mit dem ehemaligen Anwalt der Contergan-Opfer gegen den Film vor. Beide sehen in der filmischen Aufbereitung des Skandals ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, da der Film sich nicht akkurat an die historischen Fakten halte.
 
 
Zahlreiche juristische Verfahren waren der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die auch noch immer kein endgültiges Urteil über die tatsächliche Ausstrahlung ist, vorausgegangenen (DWDL.de berichtete).In der jüngsten Entscheidung ging es um einen Eilantrag, mit dem Grünenthal die Ausstrahlung zum Jahrestag der Markteinführung von Contergan am 7. und 8. November dieses Jahres verhindern wollte. Der WDR will den 50. Jahrestag der Markteinführung umfangreich begleiten. Neben dem Spielfilm "Eine einzige Tablette" wird es auch verschiedene Dokumentationen zu sehen geben.
 
Hierin sah der Verfassungsgericht einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Programmgestaltung des WDR und wies den Antrag ab. Noch anhängig ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Film. Diese Entcheidung wird voraussichtlich allerdings erst nach der Ausstrahlung fallen.