Screenshot: TelemedialDie Satelliten-Lizenz des umstrittenen Senders Kanal Telemedial ist zum 1. Juli erloschen, nachdem Senderchef Thomas Hornauer mit seiner Berufung der dem österreichischen Bundeskommunikationssenat in der vergangenen Woche scheiterte. Zuvor hatte die Österreichische Medienaufsicht Komm-Austria den Lizenzentzug beschlossen.

Doch verschwunden ist das fragwürdige Programm des Senders, bei dem den Zuschauern  esoterische Lebenshilfe mit zweifelhaften Lösungsvorschlägen gegeben werden soll, damit  nicht. Nach der Einstellung von Kanal Telemedial verbreitet Hornauer sein Programm nun weiterhin über das Internet und über seinen Sender Primetime, einen Mediendienst, der über Astra zu empfangen ist und für den eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der deutschen Medienwächter aus dem Jahr 2006 vorliegt.
 
 
Mediendienste unterliegen in Deutschland weniger strengen Auflagen als Sender, die als Rundfunk gelten. Ausschlaggebendes Kriterium für die Qualifizierung als Rundfunk sind Kiterien wie Breitenwirkung, Suggestivkraft und Aktualität.
 

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Wie das Online-Fernsehmagazin "Quotenmeter.de" berichtet, überprüfe die zuständige Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) das Primetime-Programm regelmäßig. "Soweit sich dabei jedoch - wie bislang - ergibt, dass es sich nach wie vor nicht um Rundfunk handelt, gibt es keine rechtliche Möglichkeit, den Sendebetrieb zu untersagen", so eine Sprecherin der Landesmedianstalt.

Hornauer indes hat via Anwalt angekündigt, gegen die Entscheidung zum Lizenzentzug für Kanal Telemedial in Österreich höchstgerichtliche Hilfe zu bemühen. "Davon ist mit Sicherheit auszugehen", sagte Telemedial-Anwalt Georg Röhsner der Österreichischen Tageszeitung "Der Standard". Welche gerichtliche Instanz genau angerufen werden soll, ist derzeit noch unklar.