Foto: RTLWer an einer Castingshow mit Dieter Bohlen als Jurymitglied teilnimmt, der muss auch damit rechnen, verbal nicht unbedingt mit Samthandschuhen angefasst zu werden - dieser eigentlich recht einleuchtenden Meinung ist offenbar auch die Hamburger Staatsanwaltschaft, die ein Ermittlungsverfahren gegen Bohlen nun einstellte.

Zuvor hatte ein Castingkandidat der neuen Staffel von "Das Supertalent" Strafanzeige gegen Bohlen erstattet. Hintergrund: Die Jury hatte den Kandidaten bei seiner Tanzdarbietung nach kurzer Zeit unterbrochen. Als der Kandidat sich verteidigte, er könne eigentlich recht gut tanzen, was er ja auch an den vielen Frauen sehe, die ihn in der Disco anlächeln würden, erwiderte Bohlen trocken, die Frauen würden ihn nicht anlächeln, sondern auslachen - und das tue er nun auch.

In der Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es nun, bei einer Beleidigung im Sinne des Gesetzes seien "sämtliche Begleitumstände zu berücksichtigen, wie z.B. die Anschauung und Gebräuche der Beteiligten und auch sprachliche und gesellschaftliche Ebene, auf der die Äußerung gefallen ist". Heißt auf gut deutsch nichts anderes als der eingangs erwähnte Satz.