
Nachdem der Sender eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, in der festgehalten wurde, dass das strittige Material nicht erneut ausgestrahlt wird, erwirkte der Arzt vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung, die RTL untersagt, in Zukunft erneut Bild- und Tonaufnahmen in der fraglichen Praxis anzufertigen. Eine entsprechende Erklärung wollte RTL zuvor nicht abgeben.
Die gerichtliche Verfügung wurde RTL am Montag-Abend dieser Woche zugestellt. Der Sender kündigte am Dienstag an, gegen die Verfügung Widerspruch einzulegen. Die Entscheidung des Landgerichts vom Montag ist zunächst vorläufig und erfolgte ohne vorherige Anhörung des Senders. "Wenn es bei dieser Entscheidung bliebe, wäre das eine nicht hinnehmbare Beschneidung der Rechte investigativ arbeitender Journalisten", sagte Sender-Sprecherin Heike Schultz. Daher wolle man bereits in diesem Stadium des Verfahrens gegen die Entscheidung vorgehen.