
Der nächste Schritt ist nun, dass die große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I die Zulassung der Klage prüft. Laut Breuers Verteidiger stütze sich die Anklage "nahezu ausschließlich auf Vermutungen". Der konkrete Vorwurf an Breuer lautet laut "FAZ", dass er während der Zivilverhandlung zu einem Fernsehinterview, in dem er die Kreditwürdigkeit Kirchs anzweifelte, angegeben hatte, er habe sich dabei auf Informationen bezogen, die er den Medien entnommen habe.
In der Anklageschrift nun heiße es der Zeitung zufolge, Breuer habe in dieser Angelegenheit größere Kenntnisse über die Interna gehabt als bislang zugegeben. Breuers Verteidiger weist den Vorwurf zurück. So habe Breuer nur wiedergegeben, was zu jener Zeit im Jahr 2002 allerorten berichtet worden sei. Zudem seien Breuers interne Kenntnisse zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr aktuell gewesen. Eine Absicht Breuers, die Richter der Zivilverhandlung zu täuschen habe es nicht gegeben.