Reality Affairs Hurencasting© Screenshot ProSieben
ProSieben ist mit seinem Nachmittags-Trash, der derzeit dankenswerterweise von einer Sitcom-Schiene etwas zurückgedrängt wird, mal wieder ins Visier der Jugendschützer gerückt. Nachdem die Kommission für Jugendmedienschutz KJM im vergangenen Jahr schon einmal die Tabledance-Jobvermittlung in der Daytime gerügt hatte, stieß nun auch die Idee, ein Hurencasting am Nachmittag zu zeigen, auf wenig Verständnis.

Konkret geht es um eine Folge des längst abgesetzten Formats "Reality Affairs", von ProSieben als "Dokunovela" bezeichnet. In der Scripted Reality wurde wurde mehrfach die angebliche Ex-Hure Trixie auf ihrem Weg zur Bordellchefin begleitet. In einer Folge der Reihe bewarben sich drei Frauen um einen Job im Bordell. Dabei sei das Prostituiertenmilieu "ohne jede kritische Kommentierung angepriesen worden", so die KJM. Für unter 16-Jährige könne eine solche Verharmlosung und Verherrlichung problematisch sein. Gerügt wurde ProSieben außerdem für eine Wiederholung der Serie "Primeval" mit bedrohlich wirkenden Szenen im Tagesprogramm.

Einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen gab es auch bei einer Tageszusammenfassung von "Big Brother", die bei Viva und RTL II zu sehen war. Darin seien "drastische sexistische Äußerungen" gefallen, wobei stereotype Geschlechterrollen präsentiert worden seien, bei denen das weibliche Rollenbild auf sexueller Verfügbarkeit basiert habe. Kindern sei hier eine Einstellungen nahe gelegt worden, die ihre psychosoziale und psychosexuelle Entwicklung beeinträchtigen könne.

RTL II muss zudem Konsequenzen für eine "Welt der Wunder"-Folge zum Thema Vampire hinnehmen. Darin waren blutige Folterszenen und Ausschnitte aus "Bram Stokers Dracula" zu sehen. Die KJM sah darin entwicklungsbeeinträchtigende Gewaltdarstellungen. Ärger bekommt auch Sport1 bzw. das DSF: Eine Folge der mittlerweile auf Anweisung der BLM aus dem Programm verbannten Ultimate Fighting-Übertragungen war bereits vor 23 Uhr zu sehen gewesen, hätte aufgrund des "hohen Gewalt- und Identifikaitonspotenzials" aber erst später ausgestrahlt werden dürfen.

Überhaupt nicht ins Fernsehen gehörte hingegen nach Ansicht der KJM der Erotik-Film "Akte Sexx", der im Nachtprogramm von Das Vierte lief. "Eine aufgesetzte, dünne Rahmenhandlung dient lediglich als Vorwand, eine Sexszene an die andere zu reihen", so die KJM. Die seien dann zudem minutenlang gezeigt und "visuell und akustisch intensiv inszeniert" worden, weshalb es sich um einfache Pornografie gehandelt habe. Konsequenzen hat das für Das Vierte aber nicht, da die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) den Film vorher fürs Nachtprogramm freigegeben hatte. In diesem Fall kann die KJM nur einschreiten, falls die von den Sendern getragene FSF ihren Beurteilungsspielraum eindeutig überschritten hätte - was hier aber nicht festgestellt wurde.

Was die übrigen festgestellten Verstöße nun konkret für die Sender zur Folge haben, ist unterschiedlich. Je nach Schwere und Art des Verstoßes wurden Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder beschlossen. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren werden jetzt aber jeweils erst von den zuständigen Landesmedienanstalten durchgeführt