Die umstrittene RTL II-Reihe "Tatort Internet" verstößt nach Ansicht der KJM nicht gegen den Jugendschutz. Die Kommission übte dennoch Kritik, äußerte aber auch lobende Worte.
Nach zahlreichen Beschwerden hat sich die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am Mittwoch mit der umstrittenen RTL II-Reihe "Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder" befasst. Die Kommission kam zu der Entscheidung, dass RTL II nicht gegen die Jugendschutz-Bestimmungen verstoßen hat - "trotz berechtigter Zweifel", wie es heißt.
Geprüft wurden die ersten drei Folgen der Sendung hinsichtlich der Frage, welche Wirkung das Format auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Problematisiert wurde die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche würden kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet erhalten, kritisierte die KJM, die allerdings auch lobende Worte fand.
"Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen - leider - zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. "Zu begrüßen ist, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert wird - und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben."
Auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftigt sich mit "Tatort Internet" im Hinblick auf die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags. Das Thema wird in einer der nächsten ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen.
"Tatort Internet" verstößt nicht gegen Jugendschutz