Die beiden Nachrichtenagenturen dpa und dapd wollen die Auseinandersetzung nun offenbar wieder über die Qualität ihrer Angebote austragen und nicht vor Gericht. Kürzlich hatte die dapd bereits erklärt, der der dpa künftig keine Monopolstellung oder sittenwidrige Vertragslaufzeiten mehr vorzuwerfen. Die dpa hatte ihre Klage daraufhin zurückgezogen.

Nun hat die dpa in einem weiteren Rechtsstreit eine Unterlassungserklärung abgegeben, wonach sie sich künftig in Pressemitteilungen nicht mehr als "Qualitätsführer" bezeichnen wird. Nachdem die dpa diesen Begriff mehrfach verwendete, strengte die dapd ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Köln an, in dem kürzlich der erste Termin stattgefunden hatte.

Dort wollte die dpa zunächst mit diversen Beispielen beweisen, dass sie bei Berichterstattung und Angebot im Vergleich zur dapd regelmäßig besser abschneide. Die Richter betonten aber, dass zum Nachweis in eine solche Studie stets alle relevanten Nachrichtenagenturen mit einzubeziehen seien. Zudem seien in Form eines Gutachtes zunächst einmal detaillierte Kriterien für die Qualität von Nachrichtenagenturen zu bestimmen.

All das erschien der dpa dann offenbar doch zu aufwendig. Geschäftsführung und Chefredaktion der dpa hätten sich nun zur Abgabe der Unterlassungserklärung entschlossen, um einen erneuten aufwändigen und langwierigen Rechtsstreit mit der dapd zu vermeiden, wie die dpa in einer Mitteilung erklärt. "Wir investieren lieber in die Qualität unseres Angebotes als in langwierige juristische Auseinandersetzungen mit dapd", so dpa-Geschäftsführer Michael Segbers. Über journalistische Qualität solle der Markt entscheiden, nicht das Gericht. Allerdings sei mit Abgabe der Unterlassungserklärung kein Zugeständnis in der Sache verbunden - sprich: Für den Qualitätsführer hält man sich auch weiterhin.