Gericht: 9live betreibt kein unerlaubtes Glücksspiel

Foto: DWDL/Thomas Lückerath9live-Chefin Christiane zu Salm kann aufatmen. Der von ihr geführte Fernsehsender, der sich fast ausschließlich über Telefon-Gewinnspiele finanziert, betreibt kein unerlaubtes Glücksspiel. Das hat das Landgericht Freiburg in einem nun verkündeten Urteil entschieden. Hätten die Richter die Auffassung einer Richterin des Amtsgerichts Freiburg bestätigt, wäre das Geschäftsmodell von 9live akut gefährdet gewesen. Die Amtsrichterin hatte entschieden, dass es sich bei den 9live-Quizsendungen um unerlaubtes Glücksspiel handelt. Eine Revision gegen das Urteil der Berufungskammer, die der Auffassung des Amtgerichts widersprach, ist ausgeschlossen.

Erstmals ist damit die gängige Rechtsauffassung zu TV-Gewinnspielen in einem rechtskräftigen Urteil festgehalten. Mit seiner letztinstanzlichen Entscheidung schließt sich das Landgericht ausdrücklich der Beurteilung der Staatsanwaltschaft München I an, die im April letzten Jahres ihre Ermittlungen gegen 9Live nach intensiver Prüfung eingestellt hatte.

Foto: Christiane zu SalmChristiane zu Salm begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil untermauert die Grundprinzipien unseres Geschäftsmodells. Wir sind ein Quizsender. Unser Geschäft ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Wir sehen uns in unserem Kurs bestätigt." Die 9live-Gewinnspiele hätten nichts mit Glücksspiel zu tun, sagte sie weiter.

Anders sieht das Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Unabhängig von dem Urteil der Freiburger Richter will sie sich das Geschäftsmodell des Mitmachkanals genauer anschauen. „Gewinnspiele ohne Gewinnchance können im Einzelfall sogar strafrechtlich relevant sein", sagte sie vor zwei Wochen gegenüber dem Magazin V.i.S.d.P..