Bei der BLM ist man offenbar nicht sehr erfreut darüber, dass das Verwaltungsgericht München das Verbot von Ultimate-Fighting-Veranstaltungen im deutschen Fernsehen aufgehoben hat. Nun hat der Medienrat der BLM einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der es unter anderem heißt, dass die Kämpfe "ein erhebliches gesellschaftliches Problempotential bergen", etwa beim Blick auf die Gewaltkriminalität bei Jugendlichen. "Ultimate Fighting-Formate konterkarieren den Anspruch auf gewaltfreie Konfliktlösungen unter dem Deckmantel eines sportlich ausgetragenen Wettbewerbs, führen hochaggressive Verhaltensmuster als erfolgsversprechende Strategie vor und können verrohende und gewaltfördernde Haltungen und Einstellungen verstärken."

Die Kämpfe stellen laut BLM "zentrale gesellschaftliche Werte und Einstellungen wie Rücksichtnahme und Empathie grundsätzlich in Frage". Das sei besonders kritisch zu werten, "da Empathie letztlich die entscheidende Hemmschwelle bei der Ausübung von Gewalt ist". Darüber hinaus verweist die BLM auf Artikel 111a der Bayerischen Landesverfassung, die einen Ausschluss von Gewaltverherrlichung vorsieht. 

"Mit Unverständnis nimmt der Medienrat zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht München die sachkundigen Darlegungen im Bescheid der Landeszentrale zwar als plausibel bezeichnet, aber mit der Begründung verwirft, sie ließen sich aus Sicht des Gerichts nicht erhärten." Dieser Ansatz der Richter "verkennt die allgemein anerkannten Grundsätze des Schutzes vor gefährdungsgeeigneten oder entwicklungsbeeinträchtigenden Medieninhalten", so die BLM weiter. Der Medienrat der BLM werde daher seinen Präsidenten bitten, "alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen", um die Kämpfe im TV doch noch zu verbieten. Eine unmittelbare Rückkehr von Ultimate Fighting ins deutsche TV steht aber ohnehin nicht bevor: Der frühere TV-Partner Sport1 erklärte bereits nach der Aufhebung des Verbots, dass man kurzfristig nicht mit den Kämpfen plane.

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