Nachdem die Gegner des Rundfunkbeitrags schon hierzulande mit ihren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind, können sie voraussichtlich auch vom Europäischen Gerichtshof keine Hilfe erwarten: Der Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona gab nun seine Einschätzung zu Protokoll, dass er im Rundfunkbeitrag auch nach der Umstellung auf die geräteunabhängige Erhebung pro Haushalt keine rechtswidrige staatliche Beihilfe erkennen könne.

Nachdem mehrere Bürger vor deutschen Gerichten gegen den Rundfunkbeitrag geklagt hatten, rief das Landgericht Tübingen rief den Europäischen Gerichtshof an, um die europarechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Ein endgültiges Urteil des EuGH ist voraussichtlich in drei bis sechs Monaten zu erwarten und könnte auch noch anders ausfallen - meist folgen die Richter allerdings der Einschätzung des Generalanwalts.

2017 hatte bereits die Europäische Kommission den Rundfunkbeitrag als "bestehende Beihilfe" eingestuft, die somit weiterhin bestehen dürfe. Auch der Generalanwalt teilt nun die Einschätzung, dass es sich nicht um eine wesentliche Änderung der zuvor bestehenden Regelung handle, die von der Kommission neu genehmigt werden müsste.