Eigentlich sind die TV-Sender dazu verpflichtet, im Vorfeld von Wahlen eine bestimmte Anzahl von Wahlwerbespots zu zeigen. Die Sender weisen dann immer daraufhin, dass für den Inhalt ausschließlich die Parteien verantwortlich sind. Das ZDF hat nun aber die Ausstrahlung eines NPD-Spots im Vorfeld der Europawahl verweigert, weil man darin den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sah. Die NPD ging dagegen vor, scheiterte aber bereits vor dem Verwaltungsgericht Mainz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Beide Gerichte bestätigten die Auffassung des ZDF und wiesen den Antrag der Partei auf Eilrechtsschutz zurück.

Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der NPD abgelehnt, damit wollte die Partei das ZDF zur Ausstrahlung zwingen. Eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wäre offensichtlich unbegründet, "da sich die Entscheidungen im fachgerichtlichen Wertungsrahmen" hielten, hieß es vom Verfassungsgericht.

Auch die ARD hat die Ausstrahlung des NPD-Spots abgelehnt. Gegenüber dem "Tagesspiegel" erklärte ein Sprecher des RBB, zuständig für Wahlwerbung: "Wir gehen davon aus, dass unsere Ablehnung, gegen die bisher keine Rechtsmittel geltend gemacht wurden, bestehen bleibt und wir nicht ausstrahlen." Mit den gerichtlichen Entscheidungen im Rücken wird es wohl dabei bleiben.

In dem NPD-Spot wird behauptet, Deutsche würden "seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner". Auf die sich anschließende Aussage "Migration tötet!" folgt ein Aufruf zur Schaffung von Schutzzonen als Orten, an denen Deutsche sich sicher fühlen sollten.