Schon 2004 wurde im Staatsvertrag festgehalten, dass Computer mit Internetzugang grundsätzlich zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Allerdings wurde damals zunächst darauf verzichtet, Rundfunkgebühren dafür zu verlangen. Am 31. Dezember 2006 läuft diese Frist nun aber aus, sodass ab kommendem Jahr voraussichtlich auch für Computer mit Internetzugang eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist - zumindest, wenn man nicht ohnehin schon die Gebühr für einen Fernseher im Haushalt entrichtet.
Im Streit um die Einführung und die Höhe der Gebühr zeichnet sich nun einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zufolge nun eine Lösung ab. So soll zunächst nur die Grundgebühr in Höhe von monatlich 5,52 Euro eingezogen werden und nicht die deutlich höhere Fernsehgebühr, die derzeit 17,03 Euro im Monat beträgt.
Fachleute der Länder hätten bei einem Treffen der Rundfunkreferenten und Justiziaren von ARD und ZDF signalisiert, dass sie sich auf diesen Kompromiss einigen könnten. Allerdings müssen sich jetzt noch ARD und ZDF eine gemeinsame Linie einigen. Während die ARD dem Bericht zufolge aufgeschlossen gegenüber dieser Idee sei, befürchte das ZDF als reiner Fernsehsender leer auszugehen und sei daher zurückhaltender.
Die Erhebung der Rundfunkgebühr auf Radio-Niveau wäre in der Tat deutlich leichter begründbar: Fast alle ARD-Radiosender strahlen ihre Programme per Livestream auch im Internet aus. Livestreams der Fernsehprogramme sucht man hingegen in der Regel vergeblich, maximal einzelne Sendungen oder Ausschnitte daraus werden zum Abruf bereitgehalten.