Im Mai hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) einen Arbeitsschutzstandard für Filmproduktionen veröffentlicht, durch den das sichere Drehen wieder möglich werden sollte. Jetzt werden diese Regeln etwas gelockert, das hat die Berufsgenossenschaft gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bestätigt. So müssen Schauspielerinnen und Schauspieler, die sich beim Dreh zu nahe kommen, etwa bei Kuss-Szenen, vor der Produktion nicht mehr in eine fünftägige Quarantäne. 

Dennoch gibt es auch künftig eine fünftägige Schutzzeit, in der es den Personen verboten ist, auf Partys oder ins Schwimmbad zu gehen. Wenn in diesen Tagen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss zudem eine FFP2-Schutzmaske getragen werden, berichtet die dpa. So soll das Infektionsrisiko am Set auch künftig so niedrig wie möglich gehalten werden. 

Wenn Personen am Set aber nur wenig miteinander zu tun haben, als Richtwert gelten 15 Minuten über den Tag verteilt, reichen allgemeine Hygieneregeln und Eingangskontrollen mit der Überprüfung von Symptomen. Wenn die Personen längeren Kontakt haben, gibt’s zwei Corona-Tests pro Woche. Der wirklich enge Körperkontakt, etwa durch Kuss- oder Kampfszenen, ist dann die höchste Stufe des Sicherheitskonzepts. 


Nach und nach laufen immer mehr Produktionen wieder an. Inzwischen hat auch die Politik reagiert und einen Ausfallfonds für Kinofilme und High End Serien aufgesetzt, der 50 Millionen Euro schwer ist (DWDL.de berichtete). Aber auch darum gibt es Streit, weil klassische TV-Produktionen darüber nicht versichert wären. Bayern und NRW haben zusätzliche Töpfe angekündigt, die auch diesen Bereich abdecken sollen. Produzenten wie Landespolitiker kritisieren diesen Flickenteppich und fordern eine einheitliche, bundesweite Lösung.