Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender von Axel Springer und Präsident des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat die geplante Umsetzung des europäischen Urheberrechts in die nationale Gesetzgebung scharf kritisiert. "Der Vorschlag des Justizministeriums ist absurd", sagte Döpfner in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hinsichtlich der geplanten Ausnahmen. "Bis zu tausend Zeichen, kurze Bild- und Tonsequenzen sollen erlaubnisfrei genutzt werden dürfen. Der Wortlaut und die Intention der Copyright-Richtlinie werden so in ihr Gegenteil verkehrt."

Daraus werde "ein Plattform-Schutzgesetz und nicht eines, das faire Wettbewerbsbedingungen etabliert und die Vielfalt der Verlagswelt erhält", so der BDZV-Präsident weiter. Die Überlegungen des Justizministeriums bezeichnete Döpfner darüber hinaus als "grob EU-rechtswidrig". Er gehe davon aus, dass es sehr schnell Klagen aus Brüssel geben würde, sollte die Umsetzung wie geplant erfolgen. "Ich glaube aber", so Döpfner weiter, "dass die Bundesregierung die Kritik ernst nimmt. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Deutschland gegen Europarecht verstößt".

Der Springer-Vorstandsvorsitzende fordert in der "FAZ" eine "Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie", Man sollte "auch über Verwertungsgesellschaften nachdenken, damit sich Plattformen nicht dem Recht durch Einzeldeals entziehen. Und man sollte erwägen, einen Schiedsgerichts-Mechanismus nach australischem Vorbild zu etablieren. Wer Verlagsinhalte für kommerzielle Zwecke nutzen will, muss zahlen, das ist das einzige System, das Vielfalt und Wettbewerb garantiert. Wir haben dafür nicht mehr viel Zeit. Wenn sich jetzt, nach zehn Jahren, diese EU-Regelung in Deutschland ins Gegenteil verkehrt und zum Plattformschutzgesetz wird, dann wäre das eine historische Zäsur."

Das Europäische Parlament hatte im März 2019 die Europäische Urheberrechtsrichtlinie beschlossen, die Unternehmen wie Google und Facebook vorgibt, dass sie für die Verwertung von Urheberrechten Lizenzgebühren entrichten müssen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Juni des nächsten Jahres in die nationale Gesetzgebung aufnehmen. Das Bundeskabinett will dazu angeblich noch im Dezember einen Beschluss fassen.