Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Erhöhung des Rundfunkbeitrags trotz fehlender Zustimmung aus Sachsen-Anhalt in Kraft setzte, herrscht bei den direkt und indirekt Betroffenen Erleichterung vor. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow freute sich in einer ersten Reaktion über die "zügige Entscheidung" des Gerichts, da die Sender schon von ihren Reserven gelebt hätten. Er verspüre also "etwas Erleichterung", man wolle aber trotzdem auf "Reformkurs" bleiben. ZDF-Intendant Thomas Bellut: "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten."

Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue freut sich ebenfalls über die nun herrschende Planungssicherheit und sagt: "Das Urteil ist eine weitere bedeutende Entscheidung für die Rundfunkfreiheit in unserem Land. Das Bundesverfassungsgericht hat in beeindruckender Deutlichkeit den Wert eines staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Medienpolitische Erwägungen und Finanzierungsfragen dürfen nicht verknüpft werden, die Auftragsdiskussion der Länder und Sender ist davon unabhängig zu führen. Dass die Richterinnen und Richter erneut die wachsende Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Sender für authentische und sorgfältig recherchierte Informationen hervorheben, ist Bestätigung und Anspruch zugleich." Außerdem verweist er auf ein Detail des Urteilsspruchs, nach dem ein Alleingang eines einzelnen Landes nicht zulässig sei, was Blockaden wie diesmal unmöglich macht.

Bei der Produzentenallianz begrüßt man das Urteil ebenfalls, schließlich sind viele Produktionsfirmen maßgeblich auch von den Aufträgen von ARD und ZDF abhängig. Vorsitzender Alexander Thies: "Damit tritt nun Rechtssicherheit ein und eine auskömmliche Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag kann weiterhin eine gute Programmqualität gewährleisten." Gleichwohl bestünde kein Grund für Selbstzufriedenheit und Schulterklopfen. So stünden nun mit der Strukturreformen der Anstalten, der weiteren Digitalisierung und dem zukünftige Verfahren der Beitragsfestsetzung wichtige Entscheidung an. Für die deutsche Produktionswirtschaft sei die angemessene und auskömmliche Bezahlung ihrer Produktionen notwendig und bei der fairen Bewertung von Rechten und Erlösen müssten die Partner in den kommenden Jahren vorankommen. Über allem stehe der Grundsatz: "Programm first."

DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall wertete das Urteil als "gutes Zeichen für den Qualitätsjournalismus bei ARD, ZDF und Deutschlandradio" und forderte zugleich, Sparmaßnahmen zulasten der Programmangebote ad acta zu legen. Überall: "Es gibt jetzt keinen Grund mehr, an der journalistischen Qualität der öffentlich-rechtlichen Angebote zu sparen." Das Urteil bezeichnete er als "schallende Ohrfeige ins Gesicht von Populisten, die versuchen, über die Finanzierung Einfluss auf die Programminhalte nehmen zu können." Ver.di-Vorstandsmitglied Christoph Schmitz sprach von einer "dringend notwendigen Klarstellung" durch das Gericht, das einen "nicht zulässigen staatlichen Eingriff in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk abgewehrt" habe.

Grünen-Politikerin Tabea Rößner nannte das Urteil eine "Ohrfeige für die CDU in Sachsen-Anhalt" und sprach von einem "guten Tag für die Rundfunkfreiheit und die Öffentlich-Rechtlichen". Jetzt müsse es aber um die Reform des Auftrags gehen. Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Bundestag sagt: "Das irrlichternde Agieren der Landesregierung Sachsen-Anhalt zum Rundfunkbeitrag war verfassungswidrig, Karlsruhe stärkt mit seinem Urteil die grundgesetzlich verankerte Rundfunkfreiheit und die bedarfsgerechte, staatsferne Gebührenfestsetzung." Gleichzeitig habe das Gericht damit den Weg für Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks frei gemacht. "Jetzt, wo die von der CDU Sachsen-Anhalt verursachte Hängepartie ein Ende hat und die aufgabengerechte Finanzierung geklärt ist, heißt es für die Sender aber: Reformen anpacken." FDP-Politiker Thomas Hacker bezeichnete das Urteil als Vorhersehbar, nun müsse die Debatte um die Ausrichtung der Öffentlich-Rechtlichen aber in die nächste Runde gehen.

Markus Kurze, medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sachen-Anhalt, die den Verfassungsbruch zu verantworten hat, teilte mit: "Wir haben vor der höchstrichterlichen Entscheidung natürlich Respekt und werden das Urteil in unsere medienpolitische Arbeit einfließen lassen", lässt aber kein Fehlerbewusstsein erkennen und spricht von einer "konsequenten Haltung", mit der man die notwendige Strukturdiskussion angestoßen habe. Kritik am Urteil kam von der AfD. Sie schreibt auf Facebook von einem "Skandal-Urteil" mit dem eine Entscheidung des Landtags Sachsen-Anhalt revidiert werde. De facto gab es allerdings gar keine Parlementsentscheidung, die hätte revidiert werden können, weil dort gar keine Entscheidung stattfand. Der Parteivorsitzende Tino Chrupalla bezeichnete das Urteil als "zutiefst undemokratisch", weil dadurch die Mitbestimmung der Länder ausgehebelt werde.