Als Reaktion auf jüngste ARD-Skandale hat die Rundfunkkommission der Bundesländer den 4. Medienänderungsstaatsvertrag, der am Mittwoch bei einer Sitzung aller für Medienpolitik Verantwortlicher der Länder beschlossen werden soll, nochmals um einige Eckpunkte zu ergänzen. Im Kern geht es um Transparenz und Aufsicht sowie um Compliance.

Gemäß dem Entwurf, der zur Abstimmung steht und vorab der "FAZ" vorliegt, sollen öffentlich-rechtliche Sender fortan verpflichtet sein, ihre genaue Organisationsstruktur, alle Satzungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen und weitere wesentliche Informationen im Internet zu veröffentlichen. Zu den wesentlichen Informationen sollen auch Bezüge von Intendantinnen und Intendanten, Direktorinnen und Direktoren sowie mögliche Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gehören. Aufgeführt werden müssten dann auch weitere Einnahmen, etwa aus Nebentätigkeiten.

Verpflichtet würden ARD und ZDF dann auch zur Einführung eines wirksamen Managament Compliance Systems "nach anerkannten Standards", wie es heißt. Festgeschrieben wird auch- und das ist schon ein bisschen bemerkenswert – dass fortan festgeschrieben werden soll, dass in Verwaltungsräten künftig "erforderliche Sach- und Fachkenntnis vorhanden" sein müsse. Auch regelmäßige Weiterbildungen sollen angeboten werden.