Wer für RTL oder Vox seit 2010 Fiction-Produktionen für die Primetime inszeniert hat, kann sich nun möglicherweise auf eine Nachvergütung freuen: Der Bundesverband Regie und RTL Deutschland haben sich auf eine erste gemeinsame Vergütungsregel nach dem Urheberrechtsgesetz geeinigt, die die Nachvergütung für Primetime-Filme, -Serien und Sitcoms zwischen 2010 und 2021 regelt.

Vor allem geht es um Nachvergütung, wenn über alle Ausstrahlungen inklusive Wiederholungen hinweg bestimmte Zuschauerzahlen erreicht wurden, zudem wurde auch eine Beteiligung an Vertriebserlösen bei Verkäufen ins Ausland beschlossen. Die Nachvergütungen können bei Erreichen bestimmter Reichweiten "erheblich" sein, heißt es in einer Mitteilung von BVR und RTL. Noch nicht geregelt ist hingegen, wie es mit Start 2022 für die Zukunft aussieht, hier muss noch verhandelt werden.

Andreas Fischer, Chief Operating Officer RTL Deutschland: "Wir freuen uns, dass wir in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesverband Regie eine vertragliche Vereinbarung erzielen konnten, die erfolgreiche kreative Leistungen angemessen honoriert."

"Wir sind froh, endlich die Vergangenheit für die betroffenen Kolleg:innen regeln zu können und danken den konstruktiven Verhandlern auf Seiten von RTL", sagt Dr.  Florian Prugger, Justiziar des BVR. "Wir sehen den kommenden Verhandlungen für eine GVR, die die Zukunft regeln soll, optimistisch entgegen", ergänzt Jobst Oetzmann, Beirat des BVR.