Der WDR-Reporter Jürgen Döschner hat den Prozess gegen seinen Arbeitgeber verloren. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Demnach habe die 18. Kammer des Arbeitsgerichts Köln Döschners Klage am Mittwoch abgewiesen. Die Anspruchsvoraussetzungen seien bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch wegen der dem Kläger angebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten nicht erreicht.

Im Herbst hatte Döschner eine Klage gegen den WDR eingereicht, weil er dem öffentlich-rechtlichen Sender vorwarf, ihn mehr als drei Jahre lang systematisch nicht beschäftigt zu haben - trotz eines kolportierten Jahresgehalts von rund 100.000 Euro. Die Rede ist von einem Streitwert in Höhe von 75.000 Euro, der mit einer "schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts" begründet wurde (DWDL.de berichtete)

Das Verhältnis zwischen Jürgen Döschner und dem WDR galt schon länger als zerrüttet. Ein Streitpunkt war dabei offenbar die Gründung des Newsrooms im Jahr 2019, in dem Döschner nach Angaben des WDR nicht arbeiten wollte. Mit Blick auf den daraufhin erfolgten Wechsel in die Cosmo-Redaktion teilte der Sender mit, dass Döschner übliche Aufgaben wie Redaktionsdienste nicht wahrgenommen und an Konferenzen nicht regelmäßig teilgenommen habe. Darüber hinaus habe es mehrere Gespräche und Mailwechsel mit der Redaktionsleitung gegeben, "die zum Ziel hatten, den Kollegen in die Redaktion einzubinden". Dies habe Döschner jedoch wiederholt abgelehnt

Der WDR spricht von einer "sehr langen und kleinteiligen Auseinandersetzung", die zwischen dem Mitarbeiter und "vielen Stellen im WDR" vorausgegangen sei. Dabei habe der Sender "bis zuletzt versucht, den Konflikt konstruktiv und fair zu lösen". Das Gericht stellte sich nun auf die Seite des WDR und sah keine ausreichenden Belege für eine entschädigungspflichtige Persönlichkeitsverletzung. Das Gesamtbild, das sich ergebe, sei nicht aussagekräftig genug, um festzustellen, dass der Sender Döschner "sehendes Auges leerlaufen ließ", erklärte der Richter laut "Stadt-Anzeiger". 

"Man hätte das besser machen können", räumte der Richter ein und erklärte, einzelne Entscheidungen, Döschner nicht zu beauftragen, seien möglicherweise unrechtmäßig gewesen. Aber auch dann führten sie nicht zwangsläufig zu einer zu ahndenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Gegen das Urteil kann nun Berufung eingelegt werden. Für den WDR dürfte der Fall aber ohnehin bald erledigt sein: Im Mai wird Jürgen Döschner in den Ruhestand gehen.

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