Das Kammergericht in Berlin hat möglicherweise ein wegweisendes Urteil gefällt. Es hat Preisanpassungsklauseln in den AGB von Streamingdiensten wie Netflix und Spotify für unwirksam erklärt; die Dienste hatten Vertragsklauseln in den AGBs, bei denen es im Falle von Preiserhöhungen nicht auf die Zustimmung der Kundinnen und Kunden ankommen sollte. Konkret hatten sich die Anbieter vorbehalten, "nach billigem Ermessen einseitig die Preise ihrer Abonnement-Angebote ändern zu können, um gestiegenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen." Das Kammergericht hat nun Urteile von früher bestätigt, gegen die die Streamer in Berufung gegangen waren.

Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband, bezeichnete das gesprochene Urteil als starkes Signal: "Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten."

Nach Einschätzung des Gerichts dürfen die Anbieter ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass Kundinnen und Kunden ihre Zustimmung geben. Das Gericht argumentierte zudem damit, dass es für Streaminganbieter wie eben Netflix keinen großen Aufwand bedeute, sich für Preiserhöhungen die Zustimmung von Abonnentinnen und Abonnenten einzuholen.