Geht es nach der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), steigt der Rundfunkbeitrag ab dem kommenden Jahr um 58 Cent auf dann 18,94 Euro (DWDL.de berichtete). Gut möglich aber, dass es für diesen Vorschlag nicht in allen 16 Landesparlamenten eine Mehrheit gibt - dann könnten sich die Anstalten wohl wieder an das Bundesverfassungsgericht wenden. 

Und sollte es zuletzt noch Hoffnungen gegeben haben, die Länder könnten sich in Sachen Beitragsfestsetzung doch nochmal zusammenraufen und der KEF-Empfehlung folgen, so ist diese Hoffnung wohl spätestens jetzt dahin. Der brandenburgische Medienstaatssekretär Benjamin Grimm hat dem Deutschlandfunk-Medienmagazin "mediasres" am Freitagnachmittag ein Interview gegeben und darin erneut deutlich gemacht, dass man der KEF-Empfehlung nicht folgen wird. 

Man nehme den KEF-Bericht sehr ernst und werde sich die Empfehlung genau anschauen, erklärte Grimm in dem Gespräch unter anderem. Gleichzeitig sagte er aber auch, dass man eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags weiterhin ablehne. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lebe von der Akzeptanz und diese könne man nicht erhalten, wenn es vor den Sparanstrengungen nun eine Erhöhung gebe, so Grimm. 

Der brandenburgische Politiker sagt, man müsse den angestoßenen Reformprozess, an dessen Ende im Herbst der sogenannte Reformstaatsvertrag stehen soll, zu Ende führen. Dieser neue Staatsvertrag könne dann die Grundlage dafür sein, dass eine weitere Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht mehr nötig sei. Gleichzeitig verweist er auf die Rücklagen in den Anstalten, die für eine gewisse Zeit reichen würden - im Idealfall bis der neue Staatsvertrag in Kraft ist. So soll dann die Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 aufgefangen werden. Dass die Anstalten auf diese Rücklagen zugreifen, müsste natürlich erst noch beschlossen werden. 

Das ist eine mindestens eigenwillige Vorgehensweise. Der KEF-Vorsitzende erklärte am Freitag bei der Vorstellung des 24. Berichts bereits, dass die Politik jetzt zu spät dran sei mit Reformüberlegungen, die sich noch auf die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025 auswirken. Es gehe jetzt um die Beitragsfestsetzung auf Grundlage des Staatsvertrags, der längst in Kraft sei. Und die KEF macht in ihrem Bericht auch ziemlich deutlich, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ab 2025 nicht mehr bedarfsgerecht finanziert sind, sollte die Erhöhung nicht wie empfohlen kommen. 

Kippt das Verfassungsgericht das ganze Verfahren? 

Das Ziel von Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, ist es erklärtermaßen, alle Länder zu einer Zustimmung zu bewegen. Schaffen will sie das mit einem starken Reformstaatsvertrag im Herbst, aus dem dann nach Möglichkeit große Reformen hervorgehen und so ersichtlich wird, dass es in der Zukunft nicht mehr zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommt. Mit den Aussagen von Benjamin Grimm nun ist dieses Ziel in weite Ferne gerückt. 

Gut möglich aber auch, dass es eine Mischung aus allem wird: Die 16 Bundesländer stimmen dem KEF-Vorschlag nicht zu, die Anstalten ziehen vor das Verfassungsgericht und setzen die Erhöhung so durch. Gleichzeitig wird der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen im neuen Staatsvertrag neu definiert, was künftig wohl zu einem stabilen oder vielleicht sogar sinkenden Rundfunkbeitrag führt. Und ganz nebenbei könnte das Bundesverfassungsgericht auch das bisherige Beitragsfestsetzungsverfahren kippen - weil es ganz offensichtlich nicht mehr funktioniert. 

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