Die Aufarbeitung der Ära Schlesinger ist ohne die Beleuchtung der Rolle von Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf (oben beide im Bild) nicht möglich, zu zentral war seine Rolle, zu viele Fragen wirft sein damaliges Verhalten auf, unter anderem im Zusammenhang mit dem inzwischen zu den Akten gelegten Bau des Digitalen Medienhauses, doch auch zu vielen weiteren Vertragsfragen, die er quasi im Alleingang abgesegnet haben soll.

Doch auf Aussagen von Wolf-Dieter Wolf darüber muss der Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtages verzichten. Nachdem Wolf einem ersten Termin trotz Vorladung noch ferngeblieben war, erschien er nach der Androhung von Zwangsmaßnahmen zwar am heutigen Montag, verweigerte dort dann aber die Aussage. Stattdessen gab er lediglich eine vorbereitete Erklärung ab, in der es hieß, dass er "auf dringenden anwaltlichen Rat" umfassend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache.

Möglich ist das, weil gleichzeitig noch Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft gegen ihn laufen und jeder das Recht hat, sich nicht selbst zu belasten. Damit bleibt es bei der Erklärung, dass er sich aus seiner Sicht während seiner Tätigkeit im RBB-Aufsichtsgremium stets für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingesetzt und dabei Recht und Gesetz geachtet habe. Dass er sich aufgrund des Ermittlungsverfahrens derzeit nicht äußern könne, belaste ihn, aus seiner Sicht gebe es "viele offenbar kursierenden Fehlinformationen".

Die Ausschussvorsitzende Petra Budke äußerte ihre Enttäuschung über die komplette Aussageverweigerung. Die Beweisaufnahme des im November 2022 eingesetzten Ausschusses ist damit nun beendet. Es folgen nun nur noch nicht-öffentliche Beratungen, in denen der Abschlussbericht erarbeitet wird.