Schon vor einigen Monaten hat Amazon eine juristische Schlappe im Hinblick auf die Einführung der Werbung bei Prime Video hinnehmen müssen. Das Landgericht München I entschied damals, dass die Werbung nicht einfach so ohne die Zustimmung der Kundinnen und Kunden eingeführt hätte werden dürfen (DWDL.de berichtete). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Amazon hat Berufung dagegen eingelegt. In einem weiteren Verfahren, das die Verbraucherzentrale Sachsen angestrengt hat, wird es nun bald spannend. 

So beginnt die mündliche Verhandlung der Sammelklage vor dem Oberlandesgericht München am 19. Mai, also schon in einigen Tagen. Die Verbraucherzentrale bezeichnet das Verfahren als "derzeit größte Sammelklage Deutschlands". Und tatsächlich sind die Dimensionen groß: Mittlerweile haben sich fast 220.000 Menschen der Sammelklage angeschlossen. Noch bis zum 9. Juni können sich Betroffene in das Klageregister eintragen lassen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen kritisiert die Umstände, unter denen die Werbung bei Prime Video eingeführt wurde. Anders als andere Streamingdienste hatte Prime Video Anfang 2024 nicht ein zusätzliches Werbe-Abo geschaffen, sondern in den bestehenden Tarif Werbung eingebunden. Wer zusätzlich 2,99 Euro zahlt, sieht die Filme und Serien weiterhin ohne Werbung. Die Veränderungen kündigte Prime Video damals mit einem Vorlauf von rund einem Monat per Mail an. 

Durch die Sammelklage will die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt erwirken, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie argumentiert, dass Amazon explizit die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer hätte einholen müssen. Bei Amazon sieht man das anders. "Amazon hat Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über die Aktualisierung der Werbung bei Prime Video informiert", sagte Nils Gräf, Managing Director Amazon Ads Deutschland, im März im DWDL.de-Interview über das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht München I.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rechnet vor: "Es geht um die Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr und Abo. Da das Verfahren nun schon seit 2024 läuft, geht es inzwischen um rund 80 Euro." Nach Auffassung der Verbraucherschützer haben auch solche Personen Anspruch, die den werbefreien Tarif nach der Umstellung nicht abonniert haben. Erhalten am Ende tatsächlich alle knapp 220.000 Unterstützer der Sammelklage die insgesamt 80 Euro von Amazon für den betroffenen Zeitraum, wären das insgesamt etwas mehr als 17 Millionen Euro für den Konzern.