Handelt es sich beim Format "Celebrity Splash" um ein Plagiat des "TV Total Turmspringens", das international als "Stars in Danger: The High Dive" vermarktet wird? Genau diesen Vorwurf erhob Banijay International, der Mutterkonzern von Brainpool und zog gegen den Konkurrenten Eyeworks vor Gericht. Nun sprach ein holländisches Gericht sein Urteil und schlug sich darin auf die Seite von Eyeworks.
Wie "Television Business International" berichtet, hat das Gericht entschieden, dass beide Formate zwar auf dem gleichen Thema basieren, die Ausarbeitung dieser Idee in beiden Fällen aber sehr unterschiedlich ausfalle. Dementsprechend handle es sich um zwei unterschiedliche Formate und es gebe es auch keine Verletzung der Urheberrechte von Banijay durch das Eyeworks-Format "Celebrity Splash".
Ob damit der Rechtsstreit beendet ist, steht aber auf einem anderen Blatt. François de Brugada, COO der Banijay Group, räumte gegenüber "TBI" die Niederlage ein. Man habe noch nicht entschieden, ob man Berufung gegen das Urteil einlegen werde oder ein anderes Gericht anrufe. Man sei zwar nicht glücklich mit der Entscheidung, habe aber auch nicht allein auf den juristischen Weg gesetzt. Schließlich habe man zuletzt auch "Stars in Danger: The High Dive" in zwölf Länder verkaufen können.
Genau das allerdings könnte nun dazu führen, dass wiederum Eyeworks gegen Banijay juristische Schritte einleitet. Ob man Schadensersatzansprüche geltend machen könne, werde derzeit geprüft. Denn klar ist: Auch wenn das "TV Total Turmspringen" schon 2004 erstmals stattfand, stieg man erst groß in die internationale Vermarktung ein, als Eyeworks mit "Celebrity Splash" erste Erfolge feierte. Eyeworks wirft nun wiederum Banijay vor, dabei Look & Feel von "Splash" und zudem noch andere Schlüsselelemente kopiert zu haben. Zudem habe Banijay mit dem Rechtsstreit versucht, Verwirrung zu stiften und damit die Verkäufe von "Celebrity Splash" zu behindern.
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