Darf man den Rundfunkbeitrag bar bezahlen? Mit dieser Frage musste sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof auseinandersetzen. Die Antwort der Kasseler Richter: Nein. Zwei aus dem Rhein-Main-Gebiet stammende Kläger hatten eine Überweisung des Rundfunkbeitrags nicht hinnehmen und stattdessen direkt beim Hessischen Rundfunk in bar bezahlen wollen.

Die Kläger verwiesen auf das Bundesbankgesetz und das Europarecht, wonach Euro-Banknoten in Deutschland das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel seien. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. So könne im öffentlichen Abgabenrecht auch eine nicht-bare Zahlung festgelegt werden. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist jedoch möglich.