Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 um 58 Cent empfohlen (DWDL.de berichtete). Ob alle 16 Landesparlamente dieser Empfehlung folgen werden, ist aktuell sehr fraglich. Mehrere Bundesländer hatten sich bereits vor langer Zeit gegen eine weitere Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen, Brandenburg bekräftigte seine Haltung auch nach der offiziellen KEF-Empfehlung

Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder und damit die wohl wichtigste Medienpolitikerin im Land, hat nun der "FAZ" ein Interview gegeben und darin die weiteren Schritte erklärt. "Die Länder werden sich in den nächsten Wochen mit der KEF-Empfehlung und auch damit beschäftigen, wie die Anstalten die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für Einsparungen genutzt haben", sagt Raab, die auch auf die Reformvorschläge der Rundfunkkommission verweist. Bis Herbst soll bekanntlich ein sogenannter Reformstaatsvertrag stehen - ein zeitlich ambitioniertes Unterfangen. 

Raab wollte bislang, dass dieser Reformstaatsvertrag so stark ist, dass die Länder, die sich ablehnend geäußert haben, doch noch der aktuellen KEF-Empfehlung zustimmen. Danach sieht es aber aktuell nicht so - der Rundfunkbeitrag wird damit also wohl nicht zu Beginn des kommenden Jahres steigen. Dann wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber nicht mehr bedarfsgerecht finanziert und die Anstalten könnten das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dort hätten sie wohl gute Chancen, die Erhöhung durchzudrücken.

Die Koordinatorin der Rundfunkkommission spricht in der "FAZ" nun von einem alternativen Szenario. So sagt sie, dass die Intendanten der Anstalten den Reformwillen der Länder "anerkennen". Raab: "Wenn sichtbar ist, dass die Länder den Reformstaatsvertrag gemeinsam verabschieden, ist das auch ein wichtiges Signal für die Sender." Damit bestehe für die politische Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag nun eine "zeitliche Elastizität, die die Anstalten nach unserer Meinung verkraften können", sagt Raab weiter. 

Was sie damit meint: Der Rundfunkbeitrag steigt 2025 vorerst nicht, die Anstalten sollen dennoch auf einen Gang nach Karlsruhe verzichten, denn der neue Staatsvertrag würde wohl ohnehin ein neues KEF-Verfahren auslösen. Der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski hat gegenüber dem Deutschlandfunk-Medienmagazin "mediasres" jüngst erklärt, wie das funktionieren soll. Nämlich so: Die Anstalten sollen ab 2025 auf die angesparten Beitragsrücklagen zurückgreifen dürfen - bis dann irgendwann ein neuer Staatsvertrag in Kraft ist und bis die KEF dann wohl auch die neue Höhe des Rundfunkbeitrags ausgerechnet hat - dem voraus geht dann aber erst einmal wieder eine neue Bedarfsanmeldung der Anstalten. Das ist ein Prozess, der sich viele Monate lang hinziehen wird. 

Gegenüber der "FAZ" verweist Heike Raab in Sachen Bundesverfassungsgericht nun auch noch einmal darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Akzeptanz der Bevölkerung brauche. Ob das Argument ziehen wird, zeigt sich wohl 2025. Raab jedenfalls drängt erneut auf mehr Reformen und auch einen Zeitplan, der aufzeigen soll, wie und wann diese umgesetzt werden. "Die Länder haben den Anstalten einen festen Zeitplan für die weiteren Schritte präsentiert und haben diese um eine entsprechende Roadmap für die Umsetzung ihrer eigenen Reformen gebeten. Die Anstalten sagen oft ‘wir sind am Reformprozess dran’, doch das reicht nicht. Die Länder benötigen konkrete Umsetzungsschritte", so Raab. 

Mehr zum Thema