Schon vor einigen Wochen wurde erstmals angedeutet, wie die Vertreterinnen und Vertreter der Länder, die seit Monaten davon sprechen, dass der Rundfunkbeitrag ab 2025 auf keinen Fall steigen werde, ihre Ankündigung auch umsetzen – mit einem Trick, der sich auf Entscheidungen der Karlsruher Richter beruft ohne aber ganz sauber zu sein. Im Interview mit der "FAZ" bestätigte Oliver Schenk, Chef der sächsischen Staatskanzlei nun das Vorhaben, die Sache einfach erstmal liegen zu lassen. Er verweist darauf, dass das Verfassungsgericht ja vor drei Jahren geurteilt hätte, "dass der gegenwärtige Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro so lange Bestand hat, bis ein neuer Finanzierungsstaatsvertrag vorliegt."

Vergangene Woche hatte die KEF, also die Kommission die den Finanzbedarf ermittelt, vorgeschlagen, die Rundfunkgebühr ab 2025 leicht anzuheben – so leicht, dass die Anhebung von der jüngsten Inflation aufgefressen wird. Schenk indes hält eine Anhebung des Rundfunkbeitrags "für verfrüht", wie er der Zeitung nun sagte. "Die KEF-Empfehlung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem großen Reformprozess befindet. Damit ist der KEF-Bericht eine Momentaufnahme, die zeigt, wohin es geht, wenn jetzt nicht zügig gegengesteuert wird. Es geht darum, das öffentlich-rechtliche System kostengünstiger und effizienter zu organisieren."

Ausgehebelt werden könnte der Plan der Politik, durch Nichts-Tun Fakten zu schaffen, bekanntlich, in dem der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk erneut den Gang vor das Verfassungsgericht wählt. Schenk rät aber davon ab. Er gab zwar zu, dass ARD und ZDF dann vermutlich gewinnen würden (und somit auch, dass das von ihm geschilderte Vorgehen gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt), sprach aber im Falle eines Verfassungsurteils von einem "Pyrrhussieg", weil dadurch die Akzeptanz für ARD und ZDF weiter leiden würde.

"Es besteht aber auch keine Notwendigkeit, nach Karlsruhe zu gehen, denn für die Jahre 2025 und 2026 existieren Finanzreserven von 1,1 Milliarden Euro in Form einer Sonderrücklage. Diese Summe würde den Finanzbedarf, den die KEF aktuell ermittelt hat, decken. Die Rücklage, die bisher gesperrt ist, würde die KEF freigeben", sagt Schenk.

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